Organe
Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Personen. Sie müssen Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 5 Jahren bestellt und leiten die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.
Sina Fiedler - hauptamtliches Vorstandsmitglied
Marco Zanzow - nebenamtliches Vorstandsmitglied
Zoran Skorić - nebenamtliches Vorstandsmitglied
Aufsichtsrat
Christian Garbrecht-Zabel (Aufsichtsratsvorsitzender)
Sabine Hoffmann (stellv. Aufsichtsratsvorsitzende)
Jan Bluschke
Andreas Schulz
Sebastian Billerbeck
Edith Rasch
Antje Müller
Reinhard Seiler
Dr. Erkan Arslan
Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern gewählt. Voraussetzung für die Wahl in den Aufsichtsrat ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen; sie muss durch drei teilbar sein. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und deren Stellvertreter.
Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand für die Dauer von bis zu fünf Jahren. Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat in seiner Geschäftsführung gefördert, beraten und überwacht.